Urheberschutz

Wie können wir unser geistiges Eigentum schützen?

Wann habe ich das Copyright auf eine Site?

Ob Du Geld dafür nimmst, spielt keine Rolle fürs Urheberrecht. Wenn es sich um eine individuelle schöpferische Leistung handelt, ist sie urheberrechtlich geschützt, und ein Dritter darf sie ohne Zustimmung (und u.U. Honorierung) nicht einfach weiterverwenden.

Wie kann ich beweisen, daß ich eher da war?

Kostengünstige Möglichkeit: Das Design/Programmierung/Musik/Text ausdrucken, auf Cassette, Diskette, oder jeweils geeignetes Medium kopieren, in einen "versiegelten" Umschlag stecken und per Einschreiben an sich selber senden. Diesen Brief sicher verwahren. Da kein Anwalt/Notar beteiligt ist, ist die Methode natürlich anzugreifen.

Wieviel müsste ein anderer mindestens abändern?

Die Linie ist wohl, daß es sich eben wieder um eine individuelle geistige Schöpfung des anderen handeln muss, d.h. das Ding muss überwiegend eine eigene Handschrift erkennen lassen. Da werden im Einzelfall wohl die Gerichte u.U. sogar verschiedenen entscheiden je nach Fall. Definitiv nicht ausreichend sind marginale Änderungen im Stil von Namensaustauschungen (sein Name als Firma statt ein Name als Firma z.B.)

Und wie kann ich mein Copyright schützen?

Wie sieht ein Copyright-Vermerk aus? Ein korrekter Copyright-Vermerk besteht aus *drei* Teilen: 1. Copyright-Zeichen oder (ersatzweise) das Wort "Copyright" 2. Jahreszahl 3. Name der Person, die das Copyright besitzt " by Name . Der Text ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte vorbehalten. Die Verwendung der Texte und Bilder - auch auszugsweise - ohne Genehmigung von ist strafbar. Das gilt insbesondere für die Vervielfältigung, Verwendung in Kursunterlagen oder elektronischen Systemen." Das hat mehr psychologische als rechtliche Wirkung, denn der Schutz gilt natürlich auch, wenn’s nicht da steht. Aber es schreckt vielleicht den einen oder anderen ab. Ansonsten hilft nur regelmäßiger Check bei den lieben Mitbewerbern oder die Suche nach spezifischen Begriffen, die so nur in Deiner Anleitung vorkommen.

Was kann man im Voraus tun?

Z. B. die Eintragung als Marke beim Deutschen Patentamt, auch die Bezeichnung von Unterkategorien als Marke eintragen zu lassen. Was insofern Sinn macht, weil ich mich ärgern würde, diese Bezeichnung z. B. als Titel einer Fernsehshow zu sehen, wenn ich mir das ausgedacht hätte.

Angloamerikanische Länder?

Die angloamerikanischen Länder haben internationale Abkommen unterzeichnet, die den Copyright-Schutz *theoretisch* auch ohne Copyright-Vermerk und ohne Registrierung beim "Copyright-Office" gewährleisten. In der Praxis hat man unter Umständen in einer Gerichtsverhandlung (speziell in USA) bessere Chancen, wenn man einen formal korrekten Copyright-Vermerk verwendet hat und mit einer Registrierung beim Copyright-Office sind die Chancen evtl. noch besser. Wer es wirklich ganz genau wissen will, sollte sich mal die folgende Doktorarbeit ansehen: Andreas Föhr: Der Copyright-Vermerk. München, VVF, 1990. Für weitere Infos dazu gibt es die Homepage des "United States Copyright Office": http://lcweb.loc.gov/copyright/ "The use of the copyright notice is the responsibility of the copyright owner and does not require advance permission from, or registration with, the Copyright Office."
(Quellenangabe: http://lcweb.loc.gov/copyright/circs/circ1.html#hsc)

Was mache ich, wenn ich jemanden erwische?

Erstmal garnichts, ansonsten Beweise sichern (Screenshots o. ä.). Das Copyright an Deinen Sachen hast Du übrigens immer, auch wenn es nicht drunter steht. Kommt danach darauf an, was Du letztendlich willst. Man kann entweder freundlich sagen, daß einem das nicht gefällt oder den Leuten direkt auf die Füße treten. Im Extremfall besteht die Möglichkeit, den Provider des Plagiators per Einstweiliger Verfügung zu zwingen, die Site dichtzumachen. Auf jeden Fall zuerst eine Beweissicherung vornehmen und alles andere mit einem Anwalt durchsprechen. Freundlichkeit führt aber meistens weiter. Die große Frage ist natürlich immer, lohnt sich der Aufwand und die Rennerei? Wenn Du jemanden erwischst, musst Du ihn zuerst abmahnen (Einschreiben, mit dem Hinweis, die Texte seien urheberrechtlich geschützt und er möge die Verwendung sofort einstellen). Wenn er’s dann immer noch nicht sein lässt, hilft der Rechtsanwalt. Aber das dürfte kein Problem sein, einen solchen Fall durchzubekommen - vorausgesetzt es handelt es sich um eine individuelle geistige Schöpfung Deinerseits.

Special: Musik

Als 'Imagetransfer' ist es durchaus möglich, auch ohne Urhebereinwilligung einen Schlager (oder auch weniger Gewinnträchtiges) anderweitig zu verwerten. Hierzu gibt es von Dr. Freitag einen Artikel im Internet, der vielleicht auch für andere Bereiche von Interesse ist.

Freie Verwertung von bekannten Schlagern in der Werbung?

Diese Fragestellung mag überraschen angesichts der Tatsache, daß die Übernahme von Musikstücken in die Werbung regelmäßig nur über den Erwerb der entsprechenden Verwertungsrechte mit Einwilligung der Urheber, gegebenenfalls ihrer Verlage und Tonträgerhersteller erfolgen darf.

Was gehört eigentlich ins Impressum?

Zu unterscheiden ist dabei, ob es sich um einen Mediendienst oder einen Teledienst handelt. Ist die Site ein Mediendienst, was sie dann ist, wenn Inhalte angeboten werden, gilt das Presserecht und es muss ein Impressum irgendwo leicht auffindbar vorhanden sein. Ist die Site dagegen ein Teledienst, ist das nicht notwendig. Außerdem wird bei Inhaltsangeboten ein Jugendschutzbeauftragter verlangt (vgl. Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften, irgendwo bei ß7). (Quelle: dmmv - Deutscher Multimediaverband) Auf dieser Seite kann man dann noch solche Sachen unterbringen, wie z. B. "Auch wenn evtl. Marken nicht ausdrücklich als geschützt ausgewiesen sind, bedeutet das nicht, daß sie frei sind", irgendwelche strafrechtlichen Androhungen, wenn jemand was aus der Site klaut und vielleicht noch wer den Gonzo rechts unten in der Ecke gemalt, das ach so kuhle Javascript programmiert hat und das die Site meiner lange verstorbenen Oma gewidmet ist. Im Prinzip alles, was sowieso niemanden interessiert außer halt gelangweilte Wettbewerber oder unterbeschäftigte Anwälten, die man sich damit vom Leibchen hält. Wie in den Achtzigern in der Werbeindustrie, scheint es mir mittlerweile vom Hörensagen so, daß auch in der Multimediabranche Abmahnungen zum Breitensport werden.

Links

http://www.weinknecht.de
http://www.online-recht.de/voror.html - Domainrecht
http://www.groups.google.com - Domains
news://soc.recht.datennetze - die Newsgroup

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